
Häufige Fragen nach einem Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert - und genauso schnell entstehen Unsicherheiten.
Was steht mir zu? Wer zahlt was? Und worauf muss ich achten?
Als unabhängiger Kfz Gutachter beantworten wir hier die häufigsten Fragen von Unfallgeschädigten.
Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten.
Für Sie als Geschädigten ist das Gutachten in der Regel kostenfrei.
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Kann ich den Gutachter selbst auswählen?
Ja. Sie haben immer freie Gutachterwahl.
Sie sind nicht verpflichtet, einen Gutachter der Versicherung zu akzeptieren. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse.
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Wann sollte ich einen Kfz-Gutachter beauftragen?
Am besten sofort nach dem Unfall.
Je früher der Schaden dokumentiert wird, desto besser sind Ihre Ansprüche abgesichert – insbesondere bei späteren Rückfragen der Versicherung.
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Muss das Gutachten vor der Reparatur erstellt werden?
Ja, unbedingt.
Nach der Reparatur sind viele Schäden nicht mehr nachvollziehbar. Ein Gutachten dient auch der Beweissicherung.
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Was sollte ich direkt nach dem Unfall tun?
• Unfallstelle sichern
• Fotos vom Schaden und der Situation machen
• Daten mit dem Unfallgegner austauschen
• Bei Bedarf Polizei rufen
• Unabhängigen Kfz-Gutachter kontaktieren
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Lohnt sich ein Gutachten auch bei kleineren Schäden?
Oft ja.
Hinter scheinbar kleinen Schäden verbergen sich häufig verdeckte Schäden, die ohne Gutachten nicht erkannt werden.
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Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Gutachten ist umfassend und neutral:
Es enthält Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und dient als rechtliche Grundlage.
Ein Kostenvoranschlag zeigt meist nur grobe Reparaturkosten.
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Habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagen?
Ja.
Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar, können Sie entweder einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten.
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Was ist eine Wertminderung?
Auch nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert.
Diese sogenannte merkantile Wertminderung wird im Gutachten berücksichtigt und von der Versicherung erstattet.
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Darf ich die Werkstatt nach einem Unfall selbst auswählen?
Ja.
Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Die Versicherung darf Ihnen keine Werkstatt vorschreiben.
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Was passiert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur wirtschaftlich keinen Sinn mehr ergibt.
Dann wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert reguliert.
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Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?
Ja.
Bei einer sogenannten fiktiven Abrechnung erhalten Sie die Reparaturkosten auf Gutachtenbasis ausgezahlt – ohne Reparatur.
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Muss ich einen Anwalt einschalten?
Bei einem unverschuldeten Unfall kann ein Verkehrsrechtsanwalt sinnvoll sein.
Die Anwaltskosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung.
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Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt?
Kürzungen sind leider keine Seltenheit.
Ein unabhängiges Gutachten hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen – bei Bedarf auch mit anwaltlicher Unterstützung.
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Wie lange dauert die Schadenregulierung?
Das hängt vom Einzelfall ab.
Mit einem vollständigen und professionellen Gutachten erfolgt die Regulierung meist deutlich schneller und reibungsloser.
